WFS | RENT-A-CAR
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Ihr Auto muss in die Werkstatt?

Sie haben Ihr Auto in die Werkstatt gebracht – zum Service, zur Reparatur oder um einen Unfallschaden beheben zu lassen. Jetzt brauchen Sie ein Ersatzfahrzeug. Kein Problem, wir halten immer einen Mietwagen für Sie bereit – und Sie bleiben mobil.

Sie brauchen viel Platz – für Ihre Möbel, für Ihr Team, für Ihre Familie?

Als kleinen Umzugshelfer oder für die Fahrt zum Flohmarkt, für Sport und Freizeit oder den Ausflug ins Grüne mit der ganzen Familie – der Transporter oder Kleinbus wartet schon auf Sie.

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Christian Königs

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Jeany Karasch

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Führerschein, Personalausweis und Kreditkarte.

Was Sie beim Mieten von Fahrzeugen brauchen:

Jeder Mieter benötigt beim Anmieten eines Autos bei einer VWFS | RENT-A-CAR Vermietstation

  • einen gültigen Personalausweis
  • eine gültige Fahrerlaubnis im Original von jedem Fahrer

Die Vermietung von Fahrzeugen an Personen, die nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind, stellt einen Straftatbestand dar.

Im Straßenverkehrsgesetz, § 21 heißt es:… wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, der als Halter eines Kraftfahrzeuges zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder dem das Führen des Fahrzeuges verboten ist.

Kreditkarten

Kreditkarten können nur gemäß Aushang in der VWFS | RENT-A-CAR Vermietstation und nach den Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert werden.

 

Eis, Schnee oder Nässe

Wann muss man Winterreifen aufziehen? Und – muss man überhaupt?

Der Gesetzgeber sagt im § 2 Absatz 3a der StVO:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Mit anderen Worten: Die Ausrüstung ist an die Wetterverhältnisse anzupassen, bedeutet: Im Winter sind Sie mit Winterreifen auf der sicheren Seite. Bis zu 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg kann eine Missachtung der so genannten Winterreifen-Verordnung kosten.
Und noch schwerwiegender können die Folgen bei einem Unfall mit Sommerausrüstung sein, denn hier erlischt möglicherweise sogar der Kaskoschutz.

Unsere VWFS | RENT-A-CAR Mietwagen sind während des Winters mit Winterreifen ausgestattet.

Pech gehabt?
Hier kommt Hilfe

Ein Unfall! Was jetzt? Bei einem Unfall – ob selbst oder fremd verschuldetet – setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung. Am besten noch vom Unfallort aus. Vertrauen Sie unserer fachgerechten Beratung.

Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert bei der Organisation der notwendigen und Ihnen zustehenden Hilfe. Wir sorgen auch für Ihre Mobilität mit einem Mietwagen als Unfallersatz.

Auslandsfahrten

Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der vermietenden VWFS | RENT-A-CAR Vermietstation möglich. Dabei sind die in den einzelnen Staaten unterschiedlichen Verkehrsregeln und Sicherheitsausstattungen der Fahrzeuge vom Mieter/Fahrer unbedingt einzuhalten.

*Informationen zu den Verbrauchsangaben
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden sich unter http://www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.