Datenschutzerklärung

e-mobilio - HINWEIS ZUM EINSATZ VON TECHNISCH NOTWENDIGEN SESSION COOKIES

1     Einsatz von Session-Cookies - Sachverhalt

Im Rahmen der Whitelabel-Lösung stellt e-mobilio die e-mobilio-Plattform über ein iFrame, das auf der Webseite des Autohändlers implementiert ist, zur Verfügung. Dabei bindet es alleine Fahrzeuge und ggf. Produkte aus dem Marken- und Modellportfolio des Autohändlers ein und vermittelt die Nutzer im Rahmen der Funktion „Angebot einholen“ sowie ggf. hinsichtlich der weiteren Produkte des Autohändlers an den Autohändler.

Der Service und Umfang der e-mobilio Plattform sowie die auf der Plattform eingesetzten Cookies und Tracking Tools werden allein durch e-mobilio bestimmt. Die insoweit erhobenen (personenbezogenen und andere) Daten werden von e-mobilio als Verantwortlicher erhoben und verarbeitet.

2     Datenschutzrechtliche Bewertung

  1. a) Nicht einwilligungsbedürftige Session Cookies

 

Cookies können Daten enthalten, die eine Wiedererkennung des genutzten Geräts möglich machen. Teilweise enthalten Cookies aber auch lediglich Informationen zu bestimmten Einstellungen, die

nicht personenbeziehbar sind. Cookies können einen Nutzer aber nicht direkt identifizieren. Man unterscheidet zwischen Session-Cookies, die wieder gelöscht werden, sobald der Browser geschlossen wird und permanenten Cookies, die über die einzelne Sitzung hinaus gespeichert werden. Hinsichtlich ihrer Funktion unterscheidet man bei Cookies wiederum zwischen:

➢    Technical Cookies: Diese sind zwingend erforderlich, um sich auf der Webseite zu bewegen, grundlegende Funktionen zu nutzen und die Sicherheit der Webseite zu gewährleisten; sie sammeln weder Informationen über den Nutzer zu Marketingzwecken noch speichern sie, welche Webseiten der Nutzer besucht hat. Solche Cookies sind nicht einwilligungsbedürftig, insbesondere, wenn sie auch als Session Cookies implementiert werden. Rechtsgrundlage für solche Technical Session Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um dem Nutzer den ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zustellen, ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG.

Insbesondere bei Session-Cookies ist zu beachten, dass es sich dabei um „unbedingt notwendige“ Cookies handelt, wenn die jeweilige Funktion eine Einstellung für die aktuelle Session des Nutzers vornimmt. So wird beispielsweise das Schließen von Pop-ups oder der Login von Nutzern für den Zeitraum einer Sitzung stets ohne Einwilligung mittels Cookies gespeichert werden dürfen. Auch wenn Session-Cookies multifunktional verwendet werden, also dem Browser mittels Cookies einmal für die jeweilige Session eine eindeutige ID zugewiesen mit welcher serverseitig diverse Einstellungen für die jeweilige Session gespeichert werden, besteht keine Einwilligungspflicht. Die serverseitig gespeicherten Einstellungen werden insoweit nicht auf dem Endgerät des Nutzers vorgenommen, sondern nur auf dem Server des Anbieters (e-mobilio) anhand der Session-ID gespeichert.

Die folgenden Cookies sind in der Regel nicht zwingend technisch erforderlich ist, stellen eine

Datenverarbeitung dar, die nur mit einer ausdrücklichen und aktiven Einwilligung des Nutzers gem.

  • 25 Abs. 1 TTDSG iVm Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO erlaubt ist.

➢    Performance Cookies: Diese sammeln Informationen darüber, wie der Nutzer die Webseite nutzt, welche Seiten er besucht und z. B., ob Fehler bei der Webseitennutzung auftreten; sie sammeln keine Informationen, die den Nutzer identifizieren könnten – alle gesammelten Informationen sind anonym und werden nur verwendet, um die Webseite zu verbessern und herauszufinden, was die Nutzer interessiert;

➢    Advertising Cookies, Targeting Cookies: Diese dienen dazu, dem Webseitennutzer bedarfsgerechte Werbung auf der Webseite oder Angebote von Dritten anzubieten und die Effektivität dieser Angebote zu messen; Advertising und Targeting Cookies werden maximal

13 Monate lang gespeichert;

➢    Sharing Cookies: Diese dienen dazu, die Interaktivität der Webseite mit anderen Diensten (zB sozialen Netzwerken) zu verbessern; Sharing Cookies werden maximal 13 Monate lang gespeichert.

  1. b) Keine Verpflichtungen für den Partner

Solange die jeweils eingesetzten Cookies und Tracking Tools von e-mobilio eingesetzt, ausgewertet und kontrolliert werden und der Partner keine Einflussmöglichkeiten auf die Implementierung, die Auswahl der Cookies und Tracking Tools und keinen Zugriff auf die jeweiligen ausgewerteten Daten hat, gibt es für den Partner keine Verpflichtung über die jeweilige Verarbeitung im Rahmen des Art

13 DSGVO in der eigenen Datenschutzerklärung über die Verarbeitung zu informieren oder ein eigenes Consent Management Banner bezüglich der von e-mobilio eingesetzten und verwalteten Cookies und Tracking Tools zu haben.

e-mobilio hat alle Cookies und Tracking Tools, welche es auf der Plattform einsetzt entsprechend den oberen Grundsätzen klassifiziert und informiert über die nicht einwilligungsbedürftigen Cookies und Tracking Tools in der eigenen Datenschutzerklärung, auf welche vom iFrame verlinkt wird. Soweit auch einwilligungsbedürftige Cookies eingesetzt werden, wird e-mobilio für die Implementierung eines Consent Management Banners verantwortlich sein.